Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) von Junior Management Science e. V.

Online-Lizenzvertrag

§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Junior Management Science e.V. wird die von dem/der Teilnehmer:in eingereichte Abschlussarbeit (im Folgenden: „der Text“) in seine Websites mit der URL www.jums.academy und www.jums.ub.uni-muenchen.de/ einbinden. Die hierfür erforderlichen Rechte werden von Junior Management Science e.V. zu den nachstehenden Bedingungen erworben.
(2) Die Parteien gehen davon aus, dass der vertragsgegenständliche Text in Deutschland zugunsten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin urheberrechtlich geschützt ist und dieser die Urheber- und Nutzungsrechte besitzt.

§ 2 Rechtseinräumung
(1) Zur Verwirklichung des in § 1 Abs. 1 genannten Zweckes räumt der/die Teilnehmer:in Junior Management Science e.V. hiermit folgende ausschließliche, räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein:
(a) Das Recht zur Einspeicherung des Textes in die o.g. Websites von Junior Management Science e.V.;
(b) Das Recht, den vertragsgegenständlichen Text der Öffentlichkeit ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder machen zu lassen („Recht der Öffentlich-Zugänglichmachung“), insbesondere über die Universitätsbibliothek der Ludwig-Maximilians-Universität München (derzeit jums.ub.uni-muenchen.de) im Rahmen einer Lizenz CC-BY-4.0 Namensnennung;
(c) Das Recht, den Text auf Abruf von Besucher:innen der o.g. Website hin vervielfältigen zu lassen.
(d) Das Recht, den Text in unerheblichem Umfang im Zusammenhang mit der o.g. Gesamt-Websites auch in anderen Medien weiter zu verwerten, etwa auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Verwertungsarten für Websites.
Die Rechtseinräumung umfasst sämtliche Angebotsarten für Websites, insbes. das freie Internet, kostenpflichtige Websites, sonstige Online und Offline-Dienste und interne Netze; sie ist insbesondere nicht auf Nutzungen im freien Internet beschränkt.
Die Rechte sind nur Junior Management Science e.V. als inhaltlich Verantwortlichem für die Websites eingeräumt und ohne Zustimmung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin weder weiter übertragbar noch unterlizenzierbar. Hiervon ausgenommen ist der technische Dienstleister, der die Website betreibt, sofern dieser von Junior Management Science e.V. verschieden ist.
Junior Management Science e.V. verpflichtet sich, den vertragsgegenständlichen Text ausschließlich für die oben genannten Websites zu verwenden.
Der Vertrieb körperlicher Werkstücke oder andere als die in diesem § 2 dieses Vertrages genannten Verwertungsformen sind nach diesem Vertrage nicht zulässig. Hierzu bedarf es des Abschlusses eines eigenen, gesonderten Lizenzvertrages.
(2) Die Nutzungsrechtseinräumung umfasst alle derzeit bekannten und unbekannten Nutzungsarten, die zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind oder werden, auch wenn sie erst auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich an dem vertragsgegenständlichen Text entstehen oder erst nachträglich bekannt werden.
(3) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten im Zusammenhang mit Websites räumt der/die Teilnehmer:in Junior Management Science e.V. eine Option zu angemessenen Bedingungen ein.
(4) Junior Management Science e.V. ist berechtigt, den vertragsgegenständlichen Text auf seiner Website auch in Verbindung mit Werken anderer Rechteinhaber:innen oder ausschnittsweise zu benutzen oder zu bearbeiten. Wesentliche Bearbeitungen oder Ergänzungen sowie Übersetzungen in andere Sprachen sind jedoch nicht zulässig. Im Übrigen sind Veränderungen und Kürzungen des vertragsgegenständlichen Textes nur zulässig, soweit sie nicht entstellend wirken.
(5) Junior Management Science e.V. ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages – insbesondere zum Zwecke der Eigenwerbung und auf der vertragsgegenständlichen Websites selbst – den Titel des vertragsgegenständlichen Textes sowie Namen/Kennzeichen/Logos/Abbildungen des Teilnehmers, soweit der Teilnehmer über solche Rechte verfügen kann, unentgeltlich zu benutzen.
(6) Sämtliche Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte an den Websites oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf den Websites entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte sind Sache von Junior Management Science e.V..
(7) Der/Die Teilnehmer:in hat Anspruch auf Nennung seines Namens als Urheber.

§ 3 Mitwirkungspflichten und Kontrollrechte der Teilnehmer
(1) Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, Junior Management Science e.V. ein Exemplar des vertragsgegenständlichen Textes in elektronischer Form (Werkstück) zu liefern. Eine Weitergabe des Werkstückes an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte außerhalb des Rahmens dieses Vertrages ist nicht gestattet, soweit nicht einer Übertragung der vertragsgegenständlichen Lizenz an den Dritten zugestimmt wurde.
(2) Folgende Informationen sind Junior Management Science e.V. zur Verfügung zu stellen:
(a) Informationen über sämtliche Miturheber an dem vertragsgegenständlichen Text: schriftlich oder per E-Mail;
(b) Ggf. Beschränkungen seines Rechteumfangs bzw. der Art und Weise, auf die der vertragsgegenständliche Text in die Websites eingebunden werden darf: schriftlich oder per E-Mail.
(3) Zur Kontrolle der Erfüllung dieses Vertrages gewährt Junior Management Science e.V.  während der Lizenzdauer jederzeit kostenlosen Zugang zu seiner Website sowie den kostenlosen Abruf des vertragsgegenständlichen Textes, sofern Zugang und Abruf nicht ohnehin unentgeltlich angeboten werden.
(4) Junior Management Science e.V. verpflichtet sich auf Anforderung sämtliche vorhandenen Nutzungsdaten seiner Website zur Verfügung zu stellen, die mit dem Abruf des vertragsgegenständlichen Textes in Zusammenhang stehen.

§ 4 Haftung
(1) Der/Die Teilnehmer:in versichert und steht dafür ein, dass er/sie Inhaber:in der Online-Nutzungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Text ist und in der vertragsgegenständlichen Form frei über sie verfügen kann. Hierbei wird garantiert, dass die von ihm/ihr lizenzierten Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Falls dem/der Teilnehmer:in bekannt werden sollte, dass an irgendwelchen Bestandteilen des vertragsgegenständlichen Textes Rechte Dritter bestehen, so hat er Junior Management Science e.V. hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen. Der/Die Teilnehmer:in stellt Junior Management Science e.V. hiermit von jeglichen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei und ersetzt die Kosten der Rechtsverteidigung.
(2) Junior Management Science e.V. garantiert, sämtliche neben der vertragsgegenständlichen Lizenz für die beabsichtigte Nutzung weiter erforderlichen Rechte selbst einzuholen, bzw. bereits eingeholt zu haben und stellt den/die Teilnehmer:in in diesem Zusammenhang von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Veröffentlichung
Der/Die Teilnehmer:in garantiert hiermit, dass der vertragsgegenständliche Text bereits veröffentlicht ist. Für den Fall, dass der vertragsgegenständliche Titel entgegen der Garantie in S. 1 noch nicht veröffentlicht sein sollte, erteilt der/die Teilnehmer:in hiermit seine – in den Grenzen des Gesetzes unwiderrufliche – Zustimmung zur Veröffentlichung.

§ 6 Vertrags- und Lizenzdauer
(1) Dieser Vertrag beginnt mit beiderseitiger Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit (Vertragsdauer). Mit Ablauf der Vertragsdauer enden sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag mit Ausnahme solcher Regelungen, die ersichtlich auch nach Vertragsende gelten sollen.
(2) Die Rechtseinräumung nach diesem Vertrag (Lizenzdauer) beginnt mit der Überlassung des Werkstücks (§ 3 Abs. 1) und endet mit Ablauf der Vertragsdauer gem. § 6 Abs. 1.
(3) Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden, insbesondere wenn der/die Teilnehmer:in seinen/ihren Mitwirkungspflichten gem. § 3 dieses Vertrags (insbesondere zur Lieferung eines Werkstücks gem. § 3 Abs. 1) nachhaltig nicht nachkommt, Junior Management Science e.V. die Kontrollrechte des/der Teilnehmers/Teilnehmerin gem. § 3 Abs. 3 dieses Vertrages nicht erfüllt. Eine fristlose Kündigung setzt grundsätzlich voraus, dass der andere Teil schriftlich gemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen, es sei denn es liegen besondere Gründe i.S.v. §§ 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB vor, die dem Kündigenden ein Festhalten an dem Vertrag auch ohne vorherige Mahnung oder Abmahnung unzumutbar machen.

§ 7 Vergütung
Eine Vergütung ist nicht geschuldet.

§ 8 Herausgabe- und Löschungspflichten
Junior Management Science e.V. verpflichtet sich, nach Beendigung der Lizenzdauer alle ihm einzeln in elektronischer Form vorliegenden vertragsgegenständlichen Informationen und Inhalte, insbesondere alle Kopien des vertragsgegenständlichen Textes, die nicht Bestandteil einer Gesamt-Archivierung seiner Website oder einzelner Websites sind, zu löschen. Informationen und Inhalte (auch Informationsmaterial u.ä.), die in verkörperter Form vorliegen, sind an den/die Teilnehmer:in herauszugeben oder auf dessen Verlangen hin oder bei Nichtannahme zu vernichten.

§ 9 Exklusivität
Der/Die Teilnehmer:in verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrages (§ 6 Abs. 2) den vertragsgegenständlichen Text unter der Lizenz CC-BY-4.0 (Attribution 4.0 International) für die Online-Nutzung zu lizenzieren.

§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, auf die auch nicht mündlich verzichtet werden kann.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer Vertragslücke.
(4) Erfüllungsort ist München.